Qualifizierter Zeitstempel
Nach Art. 41 f. eIDAS begründet er die Vermutung der Richtigkeit von Datum und Zeit sowie der Unversehrtheit der Daten - und wirkt EU-weit.
Beweissichernde Momentaufnahmen Ihrer Netzpräsenz mit qualifiziertem Zeitstempel nach eIDAS. Inhalte im Netz verschwinden - oft genau dann, wenn sie wichtig werden.

Wer eine Falschbehauptung verfolgen will, braucht sie zuerst als Beweis. Ein Bildschirmfoto reicht dafür oft nicht: Es unterliegt der freien Beweiswürdigung und lässt sich nachträglich verändern. Archive sichert Seiten so, dass Datum und Unversehrtheit belegbar bleiben.
Nach Art. 41 f. eIDAS begründet er die Vermutung der Richtigkeit von Datum und Zeit sowie der Unversehrtheit der Daten - und wirkt EU-weit.
Archiviert wird nicht nur ein Bild, sondern die Seite mit ihrem Quelltext und einer Prüfsumme. Erst damit lässt sich später belegen, dass nichts verändert wurde.
Eine Momentaufnahme lässt sich auslösen, wenn Monitor etwas findet, oder regelmäßig für Seiten, die Sie im Blick behalten wollen.
Die Aufnahmen bleiben abrufbar, auch wenn die Quelle längst verschwunden ist, und lassen sich als Paket exportieren.
Der Zeitstempel belegt, dass ein bestimmter Inhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt in dieser Form vorlag. Er belegt nicht, dass der Inhalt rechtswidrig war, wer ihn verfasst hat oder dass ein Gericht Ihrer Auslegung folgt. Das Leistungsversprechen lautet deshalb beweiskraftverstärkend, nicht rechtssicher - ein Unterschied, den wir nicht verwischen.
Eine Entität, 300 Nachrichten im Monat, drei Suchbegriffe unter Beobachtung und ein monatlicher Bericht. Ohne Zahlungsmittel, ohne Laufzeit, ohne Kündigungsfrist.